So kommen Sie zu Ihrer Förderung

In vier Schritten: wir begleiten Sie von der Prüfung bis zur Auszahlung

Wer fördert – und was?

Bund, Länder und Kommunen unterstützen die Energiewende mit Krediten, Zuschüssen und Steuervorteilen. Welche Programme für Sie in Frage kommen, hängt von Ihrem Vorhaben und Ihrem Wohnort ab. Wir behalten den Überblick und holen gemeinsam mit Ihnen das Passende heraus.

Diese Förderungen kommen in Frage

Ein Überblick über die wichtigsten Programme – Stand Juli 2026.

Photovoltaik & Stromspeicher

0 % Mehrwertsteuer beim Kauf und der Installation Ihrer PV-Anlage inklusive Speicher – das spart rund 19 %. Über den KfW-Kredit 270 („Erneuerbare Energien – Standard“) lässt sich die Anlage zinsgünstig finanzieren. Für eingespeisten Strom erhalten Sie die EEG-Einspeisevergütung – für kleine Dachanlagen bis 10 kWp aktuell rund 7,8 Cent je Kilowattstunde (Teileinspeisung), 20 Jahre lang garantiert. Einnahmen aus kleinen Anlagen sind zudem in der Regel einkommensteuerfrei.

Wallbox & E-Mobilität

Eine allgemeine Bundesförderung für private Wallboxen am Einfamilienhaus gibt es derzeit nicht – das frühere KfW-Programm 442 ist ausgelaufen. Seit 2026 gibt es ein neues Bundesprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern. Für Eigenheime lohnt der Blick auf Länder- und Kommunalprogramme sowie Angebote lokaler Stadtwerke.

Wärmepumpe & Heizungstausch

Der Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe wird über die KfW (Programm 458) mit bis zu 70 % Zuschuss gefördert: 30 % Grundförderung plus mögliche Boni (unter anderem Klimageschwindigkeit, Einkommen, Effizienz). Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt. Wichtig: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden.

Regionale & kommunale Programme

Viele Länder, Städte und Stadtwerke haben eigene Zuschüsse – etwa für Speicher, Balkonkraftwerke oder Wallboxen. Diese Programme ändern sich häufig und sind oft schnell ausgeschöpft. Wir prüfen für Ihren Standort, was aktuell verfügbar ist – auch über die Förderdatenbank des Bundes.

In vier Schritten zu Ihrer Förderung

1

Fördercheck

Wir prüfen, welche Programme zu Ihrem Vorhaben und Ihrem Standort passen.

2

Antrag stellen

Der Antrag wird rechtzeitig vor der Beauftragung gestellt – so bleibt Ihr Anspruch erhalten.

3

Umsetzung

Wir planen und installieren Ihre Anlage sauber und nach den Förderbedingungen.

4

Auszahlung

Nach Abschluss und Nachweis fließt der Zuschuss beziehungsweise die Förderung.

Wichtig: Erst Antrag, dann beauftragen

Bei vielen Zuschüssen gilt: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie einen Auftrag oder Kaufvertrag abschließen. Wer zu früh beauftragt, verliert den Anspruch – meist unwiderruflich. Wir achten gemeinsam mit Ihnen auf die richtige Reihenfolge.

Alle Angaben ohne Gewähr und nach bestem Wissen, Stand Juli 2026. Förderprogramme, Fördersätze und Bedingungen ändern sich laufend und hängen von Ihrer individuellen Situation ab. Diese Übersicht ersetzt keine persönliche Förder- oder Steuerberatung.

Wir prüfen Ihre Fördermöglichkeiten

Kostenlos und unverbindlich – wir sagen Ihnen ehrlich, was für Sie drin ist.

Häufige Fragen zu Förderungen